Leistungsbeschreibung
Ob und wo die Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen zu erfolgen hat, legen die Gemeinden fest.
Ob und wo die Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen zu erfolgen hat, legen die Gemeinden in ihrer Abwassersatzung für einzelne Grundstücke oder für bestimmte Teile des Gemeindegebietes fest. Die Abwasserbeseitigungspflicht wird in diesen Fällen von der Gemeinde auf den Grundstückseigentümer übertragen.
Der Kleinkläranlagenbetreiber muss eine wasserrechtliche Einleitungserlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen.
Die Gemeinde ist aber weiterhin für die Beseitigung des in den Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms verantwortlich.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder an den zuständigen Wasser- und Bodenverband/Zweckverband.
Spezielle Hinweise für Amt Mitteldithmarschen
Die Gemeinde Albersdorf hat die Aufgabe der Schleswag Abwasser GmbH, Bismarckstraße 67-69, 24534 Neumünster übertragen: Tel.Nr. 04321 4990300
Die Gemeinden Arkebek, Bargenstedt, Barlt, Bunsoh, Busenwurth, Immenstedt, Stadt Meldorf, Nindorf, Nordermeldorf, Offenbüttel, Schafstedt, Schrum, Tensbüttel-Röst, Wennbüttel und Wolmersdorf haben die Aufgabe an den Wasserverband Süderdithmarschen, Hauptstraße 7, 25704 Nindorf übertragen: Tel.Nr. 04832 9020.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zur Wasserwirtschaft und eine Adressübersicht der speziell fachlich zuständigen Behörden finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".